„68,9 Millionen Euro zusätzlich für Donnersbergkreis: Diese in ihrem Ausmaß historisch große Förderung hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer nun verkündet. Wir profitieren damit vor Ort von einer Unterstützung durch Bund- und Landesmittel, die einen riesigen Kraftschub für Investitionen in den Alltag ermöglicht.“ Mit diesen Worten hat Jaqueline Rauschkolb, Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion, die immense finanzielle Unterstützung für den Donnersbergkreis kommentiert. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen dem Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ der Landesregierung, zum anderen dem Sondervermögen des Bundes mit der Aufstockung aus Landesmitteln im Rahmen des „Rheinland-Pfalz-Plans“. Konkret fließen 2025 und 2026 jeweils über 3 Millionen Euro aus dem Sofortprogramm in den Donnersbergkreis sowie in den kommenden zwölf Jahren voraussichtlich insgesamt 65,7 Millionen Euro aus dem mit Landesmitteln aufgestocktem Sondervermögen des Bundes. Der Grundstein dafür wird mit dem kommenden Nachtragshaushalt des Landes gelegt.
„Die Kommunen stehen deutschlandweit vor großen Herausforderungen, das spüren wir auch hier. Mit den nun von Ministerpräsident Schweitzer angekündigten massiven Unterstützungen können wir vor Ort konkret in die Zukunftsfähigkeit investieren. Wir können beispielsweise Kitas oder Krankenhäuser, Kreisstraßen oder Klimaschutz fördern, um so den Alltag der Menschen in vielfältiger Weise zu verbessern“, betonte Rauschkolb. Mit der nun beschlossenen zusätzlichen Förderung der Landesregierung von landesweit insgesamt 600 Millionen Euro im Sofortprogramm sowie landesweit insgesamt 600 Millionen Euro durch die Aufstockung des Sondervermögens sei vor Ort deutlich zu spüren, dass die Landesregierung ihren Kurs der konsequenten Unterstützung der Kommunen fortsetzt. Damit verstärke sie die spürbar positiven Effekte beispielsweise der milliardenschweren Teilentschuldung, des 250 Millionen Euro schweren KIPKI-Programms, der 200 Millionen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm, der 267 Millionen Euro zur Unterstützung vor Ort bei der Unterbringung Geflüchteter und weiterer Hilfen für die Kommunen. Hinzu komme ein Kommunaler Finanzausgleich auf Rekordniveau von bald mehr als 4 Milliarden Euro. „Konkrete Investitionen für konkrete Verbesserungen im Leben der Menschen – nachhaltig, zielgenau und gerecht. Das ist der Kern sozialdemokratischer Politik in Land und Bund“, so Jaqueline Rauschkolb abschließend.
Hintergrund:
Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“: Die Gelder fließen an Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt. Landkreise, in deren Gebiet große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt liegen, sind verpflichtet, den anteiligen Betrag an diese weiterzuleiten. Verteilung und Berechnung der Summen entstehen wie folgt: Neben einem Sockelbetrag von 20 Euro je Einwohner erfolgt eine bedarfsorientierte Zuweisung unter Berücksichtigung der im Sozial- und Jugendhilfeansatz bezeichneten Leistungsausgaben der Jahre 2021-2023, deren Ermittlung auf die Berechnung der Schlüsselzuweisung B aufbaut.
Sondervermögen/Rheinland-Pfalz-Plan: Die Berechnungen sind noch vorläufig. Eine verbindliche Ausgestaltung ist möglich, sobald die Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz vorliegt. Aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen für Länder und Kommunen 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Anteil für Rheinland-Pfalz beträgt rund 4,8 Milliarden Euro, die zwischen Kommunen und Land im Verhältnis von 60 zu 40 aufgeteilt werden. Das Land stockt den kommunalen Anteil mit insgesamt 600 Millionen Euro auf. Bei der Verteilung der Mittel an die Kommunen wird als wesentliches Kriterium die Einwohnerzahl mit einem Anteil von 90 Prozent herangezogen, gepaart mit einem Ergänzungsfaktor Finanzschwäche mit einem Anteil von 10 Prozent. Die Mittel werden an die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt.